„Auch Menschen mit körperlicher Behinderung haben die gleichen Rechte um mit öffentlichen Mittel unterstützte touristische Angebote zu nutzen, so zumindest die Theorie. Liest man jedoch die Einschätzung des Vorsitzenden der saarländischen Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) in der Saarbrücker Zeitung (Ausgabe 21.01.2017) zur nicht vorhandenen Barrierefreiheit des Aussichtsturms auf der Cloef, scheint das offensichtlich bei diesem Angebot nicht der Fall zu sein.
Völlig unverständlich ist es jedoch, dass das Haus Rehlinger, das auf der einen Seite für Tourismus zuständig ist und auf der anderen Seite üppige Fördergelder bereitgestellt hat, auf dem Auge „Barrierefreiheit“ blind zu sein scheint. Bei allem Engagement den Tourismus in unserem Land zu entwickeln, hat dieses Ansinnen immer nach qualitativen Kriterien zu erfolgen und darf niemanden aktiv ausgrenzen “, so Kreisvorsitzender Klaus Borger.